Rechtsprechung
LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
DDR; Öffentlicher Dienst; Auskunftspflicht; Lehrer; SED; Ministerium für Staatssicherheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis: Fragerecht des Arbeitgebers bei Übernahme
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 30.01.1992 - 97 Ca 1897/91
- LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Papierfundstellen
- NZA 1992, 1131
- NJ 1992, 516
- BB 1992, 1933
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …
Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Bei öffentlichen Arbeitnehmern müssen sich insoweit die zu stellenden Anforderungen aus dem jeweiligen Amt ergeben, also funktionsbezogen beurteilt werden (vgl. BAG vom 31.03.1976, AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Bei der Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfange ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, entsprechende Fragen des Arbeitgebers wahrheitsgemäß zu beantworten, kommt dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (DB 1984, 36 ff) maßgebliche Bedeutung zu. - BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Insoweit ist die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR geworden (BVerfG vom 24.04.1991, NJW 1991, 1667 ff).
- BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89
Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision
Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Das BVerfG hat aus den Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG ein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" hergeleitet, nämlich die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (dazu auch BAG vom 22.10.1986, AP Nr. 2 zu § 23 BDSG; vom 04.04.1990, DB 1990, 1522). - BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66
Wettbewerbsverbot - Neuer Arbeitgeber - Verpflichtung zur Angabe des neuen …
Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Gleiches gilt, wenn während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses begründeter Anlaß besteht, der Arbeitnehmer verstoße gegen ein Wettbewerbsverbot (BAG vom 22.04.1967, AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht) oder er habe während des Annahmeverzuges anderweitigen Verdienst erzielt (BAG vom 27.03.1974, AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht = SAE 1975, 15 mit zust. Anm. von Beitzke; Schaub. S. 712). - BAG, 27.03.1974 - 5 AZR 258/73
Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzug
Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Gleiches gilt, wenn während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses begründeter Anlaß besteht, der Arbeitnehmer verstoße gegen ein Wettbewerbsverbot (BAG vom 22.04.1967, AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht) oder er habe während des Annahmeverzuges anderweitigen Verdienst erzielt (BAG vom 27.03.1974, AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht = SAE 1975, 15 mit zust. Anm. von Beitzke; Schaub. S. 712). - ArbG Berlin, 30.01.1992 - 97 Ca 1897/91
Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Januar 1992 - 97 Ca 1897/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
- LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92
Zulässigkeit eines Fragebogens - Stasi- und Parteitätigkeit - Sachsen
Die Zugehörigkeit zu politischen Parteien in der ehemaligen DDR und ihre Rückwirkung auf Qualifikation und Eignung des Verwaltungspersonals ist nach der Ansicht des LAG Berlin (Urteil v. 22.6.1992 - 9 Sa 29/92) allerdings eine drastische gewesen. - LAG Sachsen, 24.11.1992 - 1 Sa 22/92
Tätigkeit als ehrenamtlicher Parteisekretär der SED; Identifizierung mit dem …
Da in Abs. 5 auch die Zumutbarkeit und in Abs. 4 generell die persönliche Eignung aufgeführt sind, können alle zu dieser Aufklärung erheblichen Fragen gestellt werden und müssen sie auch wahrheitsgemäß beantwortet werden (ebenso LAG Berlin vom 22.6.1992 - 9 Sa 29/92; a. A. ArbG Leipzig vom 16.7.1992, 9 A 3100/91, anscheinend ohne Kenntnis des vorher ergangenen gegenteiligen Urteils). - LAG Berlin, 30.10.1995 - 9 Sa 72/95
Kündigung nach dem Einigungsvertrag
a) Wie die Kammer bereits in einer Entscheidung vom 22.06.1992 (BB 1992, 1933 = NZA 1992, 1131 ) ausführlich dargelegt und in einer weiteren Entscheidung vom 13.02.1995 - 9 Sa 105/94 - bestätigt hat, ist der öffentliche Arbeitgeber zur Überprüfung der Eignungsvoraussetzungen nach dem Einigungsvertrag zur Frage berechtigt, ob der Arbeitnehmer für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war und ob er eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat. - LAG Berlin, 11.05.1995 - 7 Sa 146/94
Kündigung: ordentliche personenbedingte Kündigung wegen Falschbeantwortung nach …
Insoweit folgt die Kammer den auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 26.8.1993 - 8 AZR 561/92 -, AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag , unter B. II. 5. der Gründe) gestützten Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (dort S. 5, letzter Absatz, und S. 6 erster Absatz) (§ 543 ZPO ) und schließt sich außerdem dem Landesarbeitsgericht Berlin (Urteil vom 22.6.1992 - 9 Sa 29/92 -, NZA 1992, 1131, 1133 f., unter 2. c) und d) der Gründe), dass diese Fragen ebenfalls für zulässig gehalten hat, an. - LAG Berlin, 16.02.1996 - 2 Sa 18/95
Kündigung wegen Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar